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AGB

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CA Group GmbH
Eduard Süß Straße 19
4020 Linz
UID Nr. : ATU 65224269
IBAN: AT67 12000 10038309844
BIC: BKAUATWW

AGB

1. ALLGEMEIN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Nutzung vom Saal der CA Group GmbH – Perla Venue. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn sich der Vertragspartner diesen Bedingungen unterwirft. Bei öffentlichen Veranstaltungen (Bälle, Konzerte, Aufführungen, Theaterstücke etc.) ist das oberösterreichische Veranstaltungssicherheitsgesetz und dessen Verordnung (VSVO) zu beachten.

2. BESUCHERZAHL

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die in der Anlage (Anlage./1) angegebene maxi- male Besucherzahl beträgt und verpflichtet sich, gemäß Veranstaltungspolizeiverordnung keine Eintrittskarten für mehr auszustellen.

3. HAFTUNG

Der Veranstalter haftet nicht für sämtliche (Folge-)Schäden, die durch den Veranstalter oder die Besucher und Gäste der Veranstaltung verursacht, einschließlich aller Vorbereitungs-, Aufbau-, Durchführungs- und Abbrucharbeiten, die allein zu verantworten sind. In jedem Fall haftet der Veranstalter für alle Schäden, die durch Bau, Inventar, Einrichtung, alle Reparaturkosten und insbesondere sonstige Missachtung von Rahmenbedingungen oder Hausordnung entstehen.

Mehrere Veranstalter haften als Gesamtschuldner. Die technischen Anlagen der Perla Venue sind auf dem neuesten Stand der Technik und werden regelmäßig und professionell gewartet. Perla Venue ist nicht verantwortlich für technische Defekte, Unterbrechungen oder Unterbrechungen der Energie- oder Wasserversorgung. Perla Venue haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Personenschäden, die von der Perla Venue, ihren Mitarbeitern oder von der Perla Venue beauftragten Dritten verursacht wurden. Der Ersatz von entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden ist ausgeschlossen.

4. VERSICHERUNGEN

Die obligatorische Veranstalterhaftpflichtversicherung (Haftpflicht-, Sach- und Personenversicherung) wird automatisch über die Perla Venue abgeschlossen und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

5. ANGEBOTSBESTÄTIGUNG/GÜLTIGKEIT

Die Termine und Konditionen der Veranstaltung werden nur nach schriftlicher Auftragserteilung bzw. Rücksendung der unterschriebenen Vertragsunterlagen und Einzahlung der Kaution garantiert.

6. VERGÜTUNGSZAHLUNGSBEDINUNG

Die vereinbarte Vergütung umfasst alle im Angebot enthaltenen Leistungen der Perla Venue. Zusätzliche -Dienste werden separat in Rechnung gestellt. Alle Gebühren werden zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) berechnet.

a. Anzahlung/Kaution

Die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist mit Vertragsabschluss zu bezahlen. Wird die Kaution binnen 8 Tagen nach Vertragsabschluss nicht einbezahlt ist der Vertrag hinfällig und gegenstandlos.

b. Saalmiete

Die vereinbarte Saalmiete ist sieben Tage vor der Veranstaltung in voller Höhe auf das von der Perla Venue bekannt gegebene Konto zu überweisen.

c. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten wie Technik-, Arbeits- und Endreinigung werden nach Durchführung der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt.

7. RÜCKTRITTSRECHTEUNDSTORNOBEDINGUNGEN

a. Rücktritt durch Perla Venue

Die Perla Venue hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Veranstalter seine ausstehenden Verbindlichkeiten gemäß der Pkt. 6.a und 6.b gegenüber der Perla Perla nicht fristgerecht be- gleicht. (1.) Die Perla Venue kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. (2.) wenn der Veranstalter die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht fristgerecht vorlegt oder die Veranstaltung behördlich untersagt wird; (3.) wenn die Veranstaltung gegen vertragliche und gesetzliche Pflichten oder gegen die Standards der Perla Venue verstößt, (4.) wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt; (5.) Über das Vermögen des Veranstalters wird das Insolvenzverfahren eröffnet; Es gelten daher die Stornobedingungen gemäß Punkt 7.b.

b. Stornobedingungen/Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Saalmietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.Bei Stornierung nach dem Vertragsschluss fallen Stornogebühren an : in Höhe der Kaution. Bei ei- ner Stornierung, die bis zu sechs Monate vor der Veranstalung erfolgt, führen wir unverzüglich eine Rückersttatung durch.

8. SAALNUTZUNG

Der Nutzungsbeginn vom Saal wird im Mietvertrag festgelegt. Eine vor diesem Zeitpunkt geplante Nutzung darf nur mit Zustimmung der Geschäftsführung der Perla Venue und ge- gen Zahlung eines gesondert vereinbarten Entgelts erfolgen.

9. ANMELDUNG

Die Anmeldung öffentlich zugänglicher Veranstaltungen obliegt dem Veranstalter bei der Stadtverwaltung Linz, Bezirkshauptmannschaft, Hauptstraße 1-5, 4040 Linz, Tel.: 0732/7070-2467. Befolgen Sie die Anweisungen, die ihm von dieser Stelle gegeben wer- den. Die Organisatoren müssen auch alle anderen offiziellen Genehmigungen einholen, die für die Veranstaltung, einen Teil der Veranstaltung oder einen -Programmpunkt erforderlich sind. Örtliche Veranstaltungsbehördliche Bewilligungen und sonstige Bewilligungen zu jeder Veranstaltung oder einzelnen Veranstaltungsteilen oder Programmpunkten sind voll- ständig umzusetzen und der Perla Venue auf Verlangen vorzulegen. Ebenso muss im Falle einer Epidemie oder Pandemie von ein gesetzlich vorgeschriebenes Hygienekonzept vor- gelegt werden.

Nach § 4 Abs. 3 VerwStV. ist neben dem Veranstalter auch der Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Raumes meldepflichtig. Für den Fall, dass der Veranstalter es versäumt, sich bei Magistrates anzumelden und vom Magistrate bestraft wird, ist der Veranstalter verpflichtet die Strafe selber zu zahlen und Perla Venue für alle damit verbundenen Kosten, Ausgaben und Gebühren zu entschädigen.

Für musikalische Darbietungen auf Ton- und Bildträgern jeglicher Art müssen Vervielfältigungsrechte bei der AKM eingeholt werden. Vertragspartner sind gesetzlich verpflichtet, AKM-bezogene Genehmigungen rechtzeitig vor Beginn der -Veranstaltung zu be- antragen. Bei Unterlassung haben Vertragspartner urheberrechtliche Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen.

10. ORDNUNGSDIENSTE UND REINIGUNG

Bei öffentlichen Veranstaltungen und Großveranstaltungen ab 300 Personen werden Ordnungsdienste organisiert und direkt mit dem Veranstalter abgerechnet. § 2 Z 6. Ordnerdienst der Oö. VSVO: Auf 100 erwartete Veranstaltungsbesucher sollte mindestens ein Ordner vorhanden sein, 7 oder mehr für Ballspiele und 9 oder mehr für Schulbälle. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen alle Ein- und Ausgänge vom Einlass der Zuschauer bis zum Ende der Veranstaltung unverschlossen und durch Ordnungsdienste gesichert bleiben. Bälle und andere Großveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern haben obligatorisches Reinigungspersonal für Toilettenanlagen, das direkt dem Veranstalter in Rechnung gestellt wird.

11. DEKORATION UND BRANDSCHUTZ

Veranstaltungsraumsdekoration und Außenverkleidung mindestens Klasse B 1 oder Klasse Q 1 nach ÖNORM B 3800 oder gleichwertig, dürfen nur schwer entflammbare oder schwer entflammbar imprägnierte Materialien und Dekorationen verwendet werden. ACHTUNG: Die Verwendung von offenen Licht oder Feuer ist strengstens verboten. Eine Befreiung wird erteilt, wenn eine von einer Berufsgenossenschaft organisierte Brandwache gerechtfertigt ist. Aufgrund des automatischen Rauchmeldesystems bedarf der Einsatz von Nebelmaschinen und pyrotechnischen Effekten einer vorherigen Genehmigung von der Perla Venue verlangt.

12. TABAK UND NICHTRAUCHERGESETZ

Sie müssen die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherschutzsgesetzes – TNRSG ein- halten. Das Tabak- und

Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, daher ist das Rauchen auch in Perla Venue verboten. Dieses Verbot umfasst auch E-Zigaretten. Das Rauchen ist nur in den mit gekennzeichneten Außenbereichen gestattet. Türen zu diesen Bereichen sind stets geschlossen zu halten. Bei Zuwiderhandlung bleiben Perla Venue und alle Organe schad- und schadenfrei.

13. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN

Der Veranstalter hat alle für seine Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen und der Perla Venue vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Veranstalter müssen behördlichen Auflagen unverzüglich auf eigene Kosten nachkommen und die Einhaltung von nachweisen. Bestimmungen, bei de- nen die Ausbreitung einer Epidemie oder einer Pandemie die Einhaltung besonderer Hygienemassnahmen erfordert, der in den einschlägigen Rechtsvorschriften und gesonderten Bekanntmachungen veröffentlichte PV-Begriff, soweit sie über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Ebenso müssen Veranstalter im Falle einer Epidemie oder Pandemie das gesetzlich vorgeschriebene Hygienekonzept der Perla Venue vorlegen.

Die Perla Venue steht ein Sonderrücktrittsrecht zu, wenn die PV weiterhin Bedenken gegen die sichere Durchführbarkeit oder Zulässigkeit der Veranstaltung hat. Der Veranstalter be- hält sich zudem vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn gesetzliche Bestimmungen zur

Eindämmung einer Epidemie oder Pandemie die Durchführung der Veranstaltung verhindern. Ereignisse im Zusammenhang mit der Eindämmung der Pest bzw. Da die Pandemie lediglich gesetzlichen Beschränkungen (Teilnehmerzahlbegrenzungen, Hygieneregeln etc.) unterliegt, gilt bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter Punkt 7.b und es fällt eine Stornogebühr in der dort festgelegten Höhe an geschehen.

Bei Verhängung von Strafen wegen Verletzung behördlicher Auflagen und gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Veranstalters gegen den KV hat der Veranstalter den KV auf erste Aufforderung schad- und klaglos halten.

14. GASTRONOMIE/ CATERING

Der Caterer muss über die entsprechende Gastronomiekonzession verfügen und muss diese bei Vertragsabschluss der Perla Venue bekannt geben. Perla Venue behält sich vor, Cateringunternehmen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

15. ABFALLENTSORGUNG

Der Veranstalter Verpflichtet sich jeglichen Abfall der, bei der Veranstaltung entsteht, zu entsorgen und den Saal besenrein zu verlassen.

16. ANSPRECHPARTNER

Die Geschäftsleitung muss den Namen einer verantwortlichen Person benennen, die dem Saalmeister während einer Veranstaltung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und je- derzeit erreichbar ist.

17. HAUSORDNUNG

Die Hausordnung (Anlage ./2) ist zu beachten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Hausordnung seinen Vertragsbeziehungen mit Dritten zugrunde zu legen und andere Besucher

darauf hinzuweisen. Daher muss eine Hausordnung im Eingangsbereich von ausgehängt und zugänglich gemacht werden.

18.LOST AND FOUND

Alle nach der Veranstaltung gefundenen Gegenstände (Jacke, Hut etc.) können bis zu einem Monat später im Perla Venue-Büro abgeholt werden. Die Gegenstände werden dem Fundbüro in Linz übergeben.

19. HAFTUNG FÜR HANDGEPÄCK

Für den Verlust von Handgepäck in Perla Venue übernehmen wir keine Haftung.

20. FOTOS UND VIDEOS

Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung wie auch für Marketing- zwecke auf den Social Media Plattformen der CA Group GmbH – Perla Venue (Google, Facebook, Instagram, TikTok, Homepage) veröffentlicht werden können. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzserklärung unter: https://www.perlavenue.at/cookie-richtlinie-eu/

Hiermit nehme ich dies zur Kenntnis und erteile mein Einverständnis.

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